Rechtsprechung
BGH, 04.04.2017 - X ZR 61/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,16886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
- Wolters Kluwer
Patentfähigkeit eines Verfahrens sowie einer Vorrichtung zur Analyse des Fahrverhaltens von Kraftfahrzeugen; Messungen an einem realen Fahrzeug zur Gewinnung von Messgrößen über das Fahrverhalten; Laufende Überprüfung der Erfüllung von vorbestimmten Triggerbedingungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 121 Abs. 2
Patentfähigkeit eines Verfahrens sowie einer Vorrichtung zur Analyse des Fahrverhaltens von Kraftfahrzeugen; Messungen an einem realen Fahrzeug zur Gewinnung von Messgrößen über das Fahrverhalten; Laufende Überprüfung der Erfüllung von vorbestimmten Triggerbedingungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 13.01.2015 - 4 Ni 30/13
- BPatG, 06.05.2015 - 4 Ni 30/13
- BGH, 04.04.2017 - X ZR 61/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
Walzenformgebungsmaschine
Auszug aus BGH, 04.04.2017 - X ZR 61/15
(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben die deutschen Gerichte Entscheidungen, die durch die Instanzen des Europäischen Patentamts oder durch Gerichte anderer Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens ergangen sind und eine im Wesentlichen gleiche Fragestellung betreffen, zu beachten und sich gegebenenfalls mit den Gründen auseinanderzusetzen, die bei der vorangegangenen Entscheidung zu einem abweichenden Ergebnis geführt haben (BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 14 - Walzenformgebungsmaschine).
- KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21
Streitgegenstand und Tatsachenvortrag der klagenden Partei maßgeblich für …
Insbesondere scheidet eine Abtrennung des hilfsweise verfolgten Klagebegehrens nach § 145 Abs. 1 ZPO zum Zwecke einer Rechtswegverweisung aus (s. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - X ZR 61/15, NJW 2015, 957).